Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige verhindert sind, übernehmen wir die Versorgung für diese Zeit. Das kann stundenweise sein, an einzelnen Tagen oder über mehrere Wochen, zum Beispiel während eines Urlaubs oder einer Erkrankung der Pflegeperson.
§ 39 SGB XI

Was dazugehört
- Stundenweise Entlastung, regelmäßig oder nach Bedarf
- Tageweise Vertretung
- Urlaubsvertretung über mehrere Wochen
- Übernahme, wenn die Pflegeperson selbst krank wird
- Kurzfristige Einsätze bei unvorhergesehenen Terminen
Für wen
Familien, die zu Hause selbst pflegen und eine Pause brauchen, ohne dass die Versorgung abreißt. Voraussetzung ist ein Pflegegrad ab 2.
Wer bezahlt
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Dafür steht Ihnen ein eigener Jahresbetrag zu, der sich mit der Kurzzeitpflege kombinieren lässt. Die aktuellen Beträge nennen wir Ihnen im Erstgespräch.
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir sagen Ihnen, ob wir freie Kapazität haben, und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause.
0155 1049 9037 · info@adacare-pflege.de
Montag bis Donnerstag 7:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 7:00 bis 15:00 Uhr