Behandlungspflege
Behandlungspflege ist der medizinische Teil der häuslichen Versorgung. Sie wird vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt, nicht von der Pflegekasse. Wir übernehmen sie mit examinierten Pflegefachkräften und stimmen uns direkt mit Ihrer Hausarztpraxis ab.
SGB V · auf ärztliche Verordnung

Was dazugehört
- Medikamente stellen und verabreichen
- Injektionen, auch Insulin, und Blutzuckerkontrolle
- Blutdruck- und Gewichtskontrolle
- Moderne Wundversorgung und Wundmanagement
- Kompressionsverbände und Anziehen von Kompressionsstrümpfen
- Katheterpflege und Katheterwechsel
- Stomaversorgung
- Infusionen und Portversorgung
Für wen
Alle, denen der Arzt häusliche Krankenpflege verordnet hat. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig. Häufig geht es um die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt, um chronische Wunden oder um eine Insulintherapie.
Wer bezahlt
Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V. Ihr Arzt stellt die Verordnung aus, wir reichen sie bei der Krankenkasse ein und rechnen direkt ab. Es bleibt lediglich die gesetzliche Zuzahlung, sofern Sie nicht davon befreit sind.
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir sagen Ihnen, ob wir freie Kapazität haben, und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause.
0155 1049 9037 · info@adacare-pflege.de
Montag bis Donnerstag 7:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 7:00 bis 15:00 Uhr