Zwei Pflegekräfte helfen einem älteren Mann beim Aufstehen vom Bett

Grundpflege

Die Grundpflege umfasst die tägliche Körperpflege und die Unterstützung im Tagesablauf: Aufstehen, Waschen, Ankleiden, Mahlzeiten. Wir kommen zu festen Zeiten und mit einem gleichbleibenden Team, damit der Ablauf für Sie verlässlich bleibt.

Dazu gehört

  • Waschen, Duschen und Baden
  • Mund-, Zahn- und Haarpflege, Rasur und Nagelpflege
  • An- und Auskleiden
  • Hilfe beim Aufstehen und beim Zubettgehen
  • Lagerung, Mobilisation und Vorbeugung von Druckgeschwüren
  • Begleitung zur Toilette und Versorgung bei Inkontinenz
  • Hilfe beim Essen und Trinken

Für wen

Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, die im eigenen Zuhause bleiben möchten, aber bei der täglichen Körperpflege Unterstützung brauchen. Auch dann, wenn Angehörige den größten Teil selbst übernehmen und nur morgens oder abends Hilfe nötig ist.

Grundpflege im Detail: Wer bezahlt und wie Sie anfragen

Hände einer älteren Person mit Wochendosierer und Tablettenblistern auf dem Tisch

Behandlungspflege

Behandlungspflege ist der medizinische Teil der häuslichen Versorgung. Sie wird vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt, nicht von der Pflegekasse. Wir übernehmen sie mit examinierten Pflegefachkräften und stimmen uns direkt mit Ihrer Hausarztpraxis ab.

Dazu gehört

  • Medikamente stellen und verabreichen
  • Injektionen, auch Insulin, und Blutzuckerkontrolle
  • Blutdruck- und Gewichtskontrolle
  • Moderne Wundversorgung und Wundmanagement
  • Kompressionsverbände und Anziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Katheterpflege und Katheterwechsel
  • Stomaversorgung
  • Infusionen und Portversorgung

Für wen

Alle, denen der Arzt häusliche Krankenpflege verordnet hat. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig. Häufig geht es um die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt, um chronische Wunden oder um eine Insulintherapie.

Behandlungspflege im Detail: Wer bezahlt und wie Sie anfragen

Monitor eines Beatmungsgeräts mit Beatmungskurven neben dem Arm eines Patienten

Außerklinische Intensivpflege und Beatmung

Außerklinische Intensivpflege ermöglicht Menschen mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege eine qualifizierte Versorgung in ihrer häuslichen Umgebung. Je nach individuellem Bedarf kann die Versorgung bis zu 24 Stunden täglich erfolgen und wird durch speziell eingearbeitete Pflegefachkräfte sichergestellt.

Dazu gehört

  • Invasive und nicht invasive Beatmung
  • Trachealkanülenmanagement und Kanülenwechsel
  • Sekretmanagement und endotracheales Absaugen
  • Überwachung der Vital- und Beatmungsparameter
  • Notfallmanagement
  • Versorgung über PEG und Portsysteme
  • Zusammenarbeit mit Fachärzten, Sanitätshaus und Beatmungszentrum
  • Begleitung zu Kontrollterminen

Für wen

Für erwachsene beatmete Menschen und Trachealkanülenträger, die nach einem Klinikaufenthalt wieder nach Hause zurückkehren möchten oder bereits in ihrer häuslichen Umgebung leben.

Außerklinische Intensivpflege und Beatmung im Detail: Wer bezahlt und wie Sie anfragen

Erwachsene Tochter begrüßt ihre lachende Mutter im Garten

Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige verhindert sind, übernehmen wir die Versorgung für diese Zeit. Das kann stundenweise sein, an einzelnen Tagen oder über mehrere Wochen, zum Beispiel während eines Urlaubs oder einer Erkrankung der Pflegeperson.

Dazu gehört

  • Stundenweise Entlastung, regelmäßig oder nach Bedarf
  • Tageweise Vertretung
  • Urlaubsvertretung über mehrere Wochen
  • Übernahme, wenn die Pflegeperson selbst krank wird
  • Kurzfristige Einsätze bei unvorhergesehenen Terminen

Für wen

Familien, die zu Hause selbst pflegen und eine Pause brauchen, ohne dass die Versorgung abreißt. Voraussetzung ist ein Pflegegrad ab 2.

Verhinderungspflege im Detail: Wer bezahlt und wie Sie anfragen

Älteres Paar geht mit Rollator auf einem Parkweg spazieren

Betreuung und Hauswirtschaft

Neben der Pflege unterstützen wir im Haushalt und im Alltag: beim Einkaufen, bei der Wäsche, bei Mahlzeiten und mit Begleitung zu Terminen. Diese Leistungen werden über den Entlastungsbetrag abgerechnet.

Dazu gehört

  • Einkaufen und Besorgungen
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Wäsche waschen, bügeln und wegräumen
  • Reinigung der Wohnung
  • Begleitung zu Arzt-, Therapie- und Behördenterminen
  • Spaziergänge und Gesellschaft
  • Unterstützung bei Post und Formularen

Für wen

Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause selbstständig bleiben wollen, und Angehörige, die im Haushalt entlastet werden möchten. Bereits ab Pflegegrad 1 möglich.

Betreuung und Hauswirtschaft im Detail: Wer bezahlt und wie Sie anfragen

Älterer Mann füllt am Tisch Unterlagen aus, eine Pflegekraft sitzt neben ihm

Beratungseinsatz

Wer Pflegegeld bezieht, muss in festen Abständen einen Beratungsbesuch nachweisen. Dabei schaut sich eine Pflegefachkraft die Pflegesituation an, berät zu Pflegetechniken und Hilfsmitteln und weist auf Leistungen hin, die Ihnen zustehen.

Dazu gehört

  • Beratung zu Pflegetechniken und rückenschonendem Arbeiten
  • Einschätzung der Pflegesituation zu Hause
  • Hinweise auf Hilfsmittel und Wohnraumanpassung
  • Prüfung, welche Leistungen Ihnen zustehen und nicht abgerufen werden
  • Unterstützung bei Anträgen und beim Höherstufungsantrag
  • Dokumentation und Übermittlung an die Pflegekasse

Für wen

Alle, die Pflegegeld beziehen und sich zu Hause von Angehörigen pflegen lassen. Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 freiwillig.

Beratungseinsatz im Detail: Wer bezahlt und wie Sie anfragen

Was wir für Sie übernehmen

Anträge, Verordnungen und Abrechnung erledigen wir für Sie.

Verordnungen

Wir holen die ärztlichen Verordnungen für die Behandlungspflege ein und kümmern uns rechtzeitig um Folgeverordnungen.

Anträge bei der Kasse

Erstantrag, Höherstufung oder Genehmigung der Intensivpflege: Wir füllen die Anträge mit Ihnen aus und reichen sie ein.

Abrechnung

Wir rechnen direkt mit Pflege- und Krankenkasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung und erhalten vorab eine schriftliche Kostenaufstellung.

Häufige Fragen zu Kosten und Ablauf

Was kostet ambulante Pflege und was zahlt die Kasse?

Bei anerkanntem Pflegegrad rechnen wir die Pflegesachleistung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, für Sie entsteht in vielen Fällen kein Eigenanteil. Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse. Vor dem Start erhalten Sie von uns eine schriftliche Kostenaufstellung.

Wie schnell können Sie die Pflege übernehmen?

In der Regel innerhalb weniger Tage, bei Krankenhausentlassungen häufig noch am selben Tag. Rufen Sie unter 0155 1049 9037 an, dann sagen wir Ihnen sofort, ob Kapazität frei ist. Per E-Mail an info@adacare-pflege.de antworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.

Machen Sie auch Intensivpflege und Beatmung zu Hause?

Ja. AdaCare übernimmt außerklinische Intensivpflege für erwachsene beatmete Menschen und Trachealkanülenträger als 1:1-Versorgung rund um die Uhr, zu Hause im Raum Offenbach.

Welche Orte deckt AdaCare ab?

Das gesamte Stadtgebiet Offenbach am Main einschließlich Bieber, Bürgel, Rumpenheim und Tempelsee, dazu Neu-Isenburg, Mühlheim am Main, Obertshausen, Heusenstamm, Dietzenbach, Dreieich, Langen, Rodgau, Maintal sowie die östlichen Frankfurter Stadtteile Oberrad und Fechenheim.

Wir haben noch keinen Pflegegrad. Was jetzt?

Wir helfen beim Antrag bei der Pflegekasse, bereiten Sie auf den Begutachtungstermin des Medizinischen Dienstes vor und sind auf Wunsch beim Termin dabei. Diese Beratung ist für Sie kostenfrei.

In welchen Sprachen beraten Sie?

Deutsch sowie Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Englisch und Spanisch. Für Familien, in denen die Eltern wenig Deutsch sprechen, führen wir das Erstgespräch in der Muttersprache.

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir sagen Ihnen, ob wir freie Kapazität haben, und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause.

0155 1049 9037 · info@adacare-pflege.de
Montag bis Donnerstag 7:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 7:00 bis 15:00 Uhr