Betreuung und Hauswirtschaft
Neben der Pflege unterstützen wir im Haushalt und im Alltag: beim Einkaufen, bei der Wäsche, bei Mahlzeiten und mit Begleitung zu Terminen. Diese Leistungen werden über den Entlastungsbetrag abgerechnet.
Entlastungsbetrag § 45b SGB XI

Was dazugehört
- Einkaufen und Besorgungen
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Wäsche waschen, bügeln und wegräumen
- Reinigung der Wohnung
- Begleitung zu Arzt-, Therapie- und Behördenterminen
- Spaziergänge und Gesellschaft
- Unterstützung bei Post und Formularen
Für wen
Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause selbstständig bleiben wollen, und Angehörige, die im Haushalt entlastet werden möchten. Bereits ab Pflegegrad 1 möglich.
Wer bezahlt
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Der Betrag steht jedem Pflegebedürftigen monatlich zusätzlich zu und verfällt, wenn er nicht genutzt wird. Nicht genutzte Beträge lassen sich innerhalb bestimmter Fristen übertragen. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir sagen Ihnen, ob wir freie Kapazität haben, und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause.
0155 1049 9037 · info@adacare-pflege.de
Montag bis Donnerstag 7:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 7:00 bis 15:00 Uhr